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Pflegen
- Behandlungspflege (SGB V §37.2 – auf Verordnung des Arztes)
- Pflegesachleistungen (SGB XI §89)
- Verhinderungspflege (SGB XI §39)
- Krankenhausvermeidungspflege (SGB V §37.1.a)
Informieren Sie sich auf unserer Pflegeseite konkreter über die einzelnen Pflegeleistungen.
→ Zur Pflegeseite
Beraten
- Beratungen aller Art (SGB XI §37.3)
Wir helfen Ihnen die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen zu sichern und zu verbessern, indem wir zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 in jedem Quartal) zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein Beratungsgespräch führen.
In diesen können Sie Ihre persönlichen Fragen zu Ein- oder Höherstufungen, Hilfsmittelbeschaffungen, Hebetechniken, Schmerztherapien sowie allen weiteren Themen, die Ihnen auf dem Herzen liegen, stellen.
Schulen
- Angehörigenberatung und -schulung (SGB XI §45)
Die Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen ist ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung Ihrer häuslichen Pflegesituation: “gewusst wie“ ist dabei häufig die Frage, die Angehörige sich oftmals nicht selbst beantworten können. Fachlich fundiert beraten und schulen wir Sie als Angehörige auch vor Ort und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie körperliche Belastungen reduziert und auch das seelische Gleichgewicht stabilisiert werden kann.
Die beratenden Pflegekräfte nehmen vorher an einer Schulung teil, um Sie in dieser besonderen Situation unterstützen zu können.
Hausnotruf
- Wann immer Sie uns brauchen – Wir sind für Sie da
7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag: Unser Fachpersonal ist nicht nur Rund-um-die-Uhr mittels Bereitschafthandys für Sie da, sondern auch unsere Hausnotrufgeräte gewähren Ihnen, durch die Kooperation mit dem Bayrischen Roten Kreuz, in Notfallsituationen höchste Sicherheit.